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Allgemeine Informationen

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen in solchen Fällen als Sparkasse Mittelsachsen an Ihrer Seite.

Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, die die Sparkasse Mittelsachsen betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Checkliste, eine umfängliche FAQ-Liste, sonstige nützliche Informationen und alle erforderlichen Anträge zusammengestellt.

Telefonisch sind wir gern unter der Rufnummer +49 3731 25-0 für Sie da.

Checkliste "Unterlagen für die Erbabwicklung"

Erben und Vererben

Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht

Ratgeber "Erben und Vererben"

Das Wichtigste über Erbschaft und Testament

Im Sparkassen-Shop des Deutschen Sparkassenverlages können Sie sich diesen Ratgeber bestellen.

Anträge

Die wichtigsten Anträge für Hinterbliebene

Todesfall eines Angehörigen bekannt geben

Hier können Sie die Sparkasse Mittelsachsen über den Tod eines Angehörigen informieren.

Hilfe für Angehörige

Checkliste:
"Das gute Gefühl, zu Lebzeiten an Alles gedacht zu haben"

Mit dieser Checkliste machen Sie es Ihrer Famile einfach, Dokumente zu finden und Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Alle Finanzfragen besprechen wir gerne mit Ihnen.

Das muss ich notieren:

  • Wo sich mein Testament befindet
  • Wo ich Dokumente wie Geburtsurkunde, Ausweis usw. hinterlegt habe
  • Wo ich die Steuerunterlagen aufbewahre
  • Wer welche Vollmachten besitzt
  • Welche Versicherungen zu benachrichtigen sind
  • Nummer und Verwahrort der Sterbeversicherung
  • Wo ich meinen Bestattungsvertrag aufbewahre
 
 

Bestehende Verträge und Konten auflisten:

  • Welche Abonnements gekündigt werden müssen
  • Welche Versicherungen gekündigt werden müssen
  • Versicherungen, die weitergeführt und umgeschrieben werden sollen
  • Welche Mietverträge bestehen
  • Welche Mitgliedschaften habe ich
  • Online-Konten & Accounts, die zu löschen sind
 
 

Liste bestehender Konten:

  • Liste aller Bankkonten
  • Wo mein Sparbuch liegt
  • Liste bestehender Daueraufträge
  • Liste bestehender Lastschriften
  • Liste bestehender Kontovollmachten
  • Wo eine Vermögensaufstellung hinterlegt ist
 
 

Eingegangene Verpflichtungen darlegen:

  • Weiterzuführende Zahlungen auflisten
  • Wer noch Ansprüche an mich hat
  • Welche Bürgschaften ich übernommen habe
 
 

Persönliche Wünsche notieren:

  • Wie ich mir meine Beerdigung vorstelle (Musik, Form, Ansprache)
 
 
FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbabwicklung

Wohin soll ich die Unterlagen schicken?
Anschrift Sparkasse Mittelsachsen
Marktfolgebereich - Erbfallbearbeitung
Poststraße 1a
09599 Freiberg
Wie erreichen Sie Ansprechpartner rund um das Thema Erbabwicklung?

Für alles rund um die Erbabwicklung und für alle weiteren Finanzangelegenheiten wenden Sie sich gern an Ihren Kundenberater .

Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 3731 25-0.

Welche Unterlagen werden bei Bekanntgabe von einem Todesfall benötigt?

Zwingend ist die Vorlage der Sterbeurkunde im Original notwendig. Hiervon erhalten Sie in der Regel mehrere Ausfertigungen.

Sie können uns eine Ausfertigung bequem per Post an

Sparkasse Mittelsachsen
Marktfolgebereich - Erbfallbearbeitung
Poststraße 1a
09599 Freiberg

senden oder in einer unserer Filialen abgeben.

Zusätzlich sollten Sie uns die notwendigen Angaben mitteilen.

Wer kann die Bestätigung einer Kopie (z. B. für Ausweise, Sterbeurkunden oder Erbschaftsvollmachten) vornehmen?

Inländische Banken/Sparkassen, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.

Was gibt es zu beachten, wenn der Erbe einen Bezug zum Ausland (Wohnsitz/Nationalität) hat?

In diesen Fällen ist zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese stellt das zuständige Finanzamt der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle aus. Gerne beauftragen wir die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie. 

Was führt am Häufigsten zu Verzögerungen bei der Nachlassbearbeitung?

Das Einreichen von Unterlagen per E-Mail, Fax, sowie nicht bestätigte Kopien. Um eine erfolgreiche Bearbeitung sicherzustellen müssen wir Sie bitten, alle Dokumente im Original zu gegebener Zeit einzureichen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise bei der Erfassung der verschiedenen Aufträge. Geben Sie uns hierbei immer eine Möglichkeit Nachfragen direkt zu klären (Angabe einer Rufnummer oder E-Mailadresse). Dann können wir eventuelle Unklarheiten in der Regel schnell klären.

Was ist ein Erbnachweis und wer stellt diesen aus?

Zu den Erbnachweisen zählen u.a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Diese werden vom Nachlassgericht ausgestellt.

Warum müssen die Unterlagen im Original eingereicht werden?

Die Unterlagen genießen nur in dieser Form (Original) den öffentlichen Glauben.

Wer erhält Auskünfte über Konten bzw. Guthaben?

Auskünfte über Konten erhält lediglich der Kontoinhaber oder eine von ihm bevollmächtigte Person. In Nachlassangelegenheiten sind des Weiteren alle Erben auskunftsberechtigt. Wir sind jedoch dazu verpflichtet, Auskünfte nur an legitimierte Erben zu erteilen. Sollte uns die Erblegitimation vorliegen, können wir selbstverständlich die gewünschten Auskünfte erteilen.

Wer erhält bei Testamentsvollstreckung Auskünfte?

Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.

Haben Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte ein Auskunftsrecht?

Nein, es besteht kein Auskunftsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.

Haben Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte ein Verfügungsrecht?

Nein, es besteht kein Verfügungsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.

Welche Rechte hat ein Kontobevollmächtigter im Erbfall?

In der Regel gelten erteilte Vollmachten über den Tod hinaus. D.h. eine Kontoverfügung durch den Bevollmächtigten bleibt weiterhin gültig und der Bevollmächtigte kann weiter alle Angelegenheiten erledigen. Diese Vollmacht gilt solange sie nicht von einem der Erben widerrufen wird.

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