Allgemeine Informationen
Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein gravierender Einschnitt in unserem Leben. Zusätzlich zu der emotionalen Belastung werden Sie als Betroffener in den darauf folgenden Tagen mit einer Vielzahl an Formalitäten und organisatorischen Aufgaben konfrontiert. Wir stehen in solchen Fällen als Sparkasse Mittelsachsen an Ihrer Seite.
Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, die die Sparkasse Mittelsachsen betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen eine Checkliste, eine umfängliche FAQ-Liste, sonstige nützliche Informationen und alle erforderlichen Anträge zusammengestellt.
Telefonisch sind wir gern unter der Rufnummer +49 3731 25-0 für Sie da.
Die wichtigsten Anträge für Hinterbliebene
Hier können Sie die Sparkasse Mittelsachsen über den Tod eines Angehörigen informieren.
Checkliste:
"Das gute Gefühl, zu Lebzeiten an Alles gedacht zu haben"
Mit dieser Checkliste machen Sie es Ihrer Famile einfach, Dokumente zu finden und Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Alle Finanzfragen besprechen wir gerne mit Ihnen.
Das muss ich notieren:
Bestehende Verträge und Konten auflisten:
Liste bestehender Konten:
Eingegangene Verpflichtungen darlegen:
Persönliche Wünsche notieren:
Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbabwicklung
Anschrift | Sparkasse Mittelsachsen Marktfolgebereich - Erbfallbearbeitung Poststraße 1a 09599 Freiberg |
Für alles rund um die Erbabwicklung und für alle weiteren Finanzangelegenheiten wenden Sie sich gern an Ihren Kundenberater .
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 3731 25-0.
Zwingend ist die Vorlage der Sterbeurkunde im Original notwendig. Hiervon erhalten Sie in der Regel mehrere Ausfertigungen.
Sie können uns eine Ausfertigung bequem per Post an
Sparkasse Mittelsachsen
Marktfolgebereich - Erbfallbearbeitung
Poststraße 1a
09599 Freiberg
senden oder in einer unserer Filialen abgeben.
Zusätzlich sollten Sie uns die notwendigen Angaben mitteilen.
Inländische Banken/Sparkassen, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.
In diesen Fällen ist zusätzlich eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese stellt das zuständige Finanzamt der Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle aus. Gerne beauftragen wir die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sie.
Das Einreichen von Unterlagen per E-Mail, Fax, sowie nicht bestätigte Kopien. Um eine erfolgreiche Bearbeitung sicherzustellen müssen wir Sie bitten, alle Dokumente im Original zu gegebener Zeit einzureichen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise bei der Erfassung der verschiedenen Aufträge. Geben Sie uns hierbei immer eine Möglichkeit Nachfragen direkt zu klären (Angabe einer Rufnummer oder E-Mailadresse). Dann können wir eventuelle Unklarheiten in der Regel schnell klären.
Zu den Erbnachweisen zählen u.a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll. Diese werden vom Nachlassgericht ausgestellt.
Die Unterlagen genießen nur in dieser Form (Original) den öffentlichen Glauben.
Auskünfte über Konten erhält lediglich der Kontoinhaber oder eine von ihm bevollmächtigte Person. In Nachlassangelegenheiten sind des Weiteren alle Erben auskunftsberechtigt. Wir sind jedoch dazu verpflichtet, Auskünfte nur an legitimierte Erben zu erteilen. Sollte uns die Erblegitimation vorliegen, können wir selbstverständlich die gewünschten Auskünfte erteilen.
Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.
Nein, es besteht kein Auskunftsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.
Nein, es besteht kein Verfügungsrecht für Vermächtnisnehmer/Pflichtteilsberechtigte.
In der Regel gelten erteilte Vollmachten über den Tod hinaus. D.h. eine Kontoverfügung durch den Bevollmächtigten bleibt weiterhin gültig und der Bevollmächtigte kann weiter alle Angelegenheiten erledigen. Diese Vollmacht gilt solange sie nicht von einem der Erben widerrufen wird.
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