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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Sichere Geld­anlage
    Sie bauen zielgerichtet Eigen­kapital für die Verwirklichung Ihrer Wohn­träume auf.
  • Dauer­hafte Zins­sicherheit
    Sie sichern sich schon heute den Darlehens­zins für Ihre Finanzierung von morgen.
  • Flexibler Baustein einer Immobilien­finanzierung
    LBS-Bausparen ist planbar und zinssicher bis zur letzten Rate.
  • Vorsorgen für die eigene Immobilie
     Schon mit 10 Euro pro m² Wohn­fläche und Jahr bilden Sie eine solide Rück­lage für Reparaturen und die Erfüllung von neuen Wohn­wünschen.
  • Prämien vom Staat und Geld vom Chef¹
    Bausparen ist die einzige Spar­form, die dreifach staatlich gefördert wird. Junge Familien profitieren besonders.

Sagen Sie Ja zu den eigenen vier Wänden

Ganz gleich, ob Sie sich schon in Ihre Traum­immobilie verliebt haben oder noch auf der Suche sind: Bausparen ist der erste Schritt auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Gern begleitet Sie Ihr Berater auf diesem Weg und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Wohn­traum optimal finanzieren.

Ihr Vertragspartner

Bausparen ist flexibel

Sie können den vereinbarten Betrag einzahlen. Oder auch mal gar nichts. Die Höhe der Spar­leistungen legen Sie selbst fest.²

Bausparen ist sicher

Finanzieren Sie Ihren Wohn­traum – mit dauer­haft niedrigen und sicheren Darlehens­zinsen.

Bausparen wird gefördert

Profitieren Sie von vielen Förder­möglichkeiten – vom Staat und auch durch den Arbeitgeber.¹

Gut vorbereitet für den großen Moment

Sagen Sie Ja zu den eigenen vier Wänden – mit LBS-Bausparen machen Sie den ersten Schritt. Bausparen ist planbar und zinssicher. Sie wissen von Anfang bis Ende, welche monatlichen Raten Sie erwarten und profitieren zusätzlich von den jeder­zeit kostenlosen Sondertilgungen.

Schöner wohnen – heute und in Zukunft

Sagen Sie Ja zu Komfort und Werterhalt der eigenen vier Wände. Mit LBS-Bausparen sichern Sie die Zukunft Ihres Zuhauses ab. Regel­mäßige Modernisierungs­maßnahmen steigern Ihren Wohn­komfort und den Wert Ihrer Immobilie. Schon mit 10 Euro pro m² Wohn­fläche und Jahr bilden Sie eine solide Rück­lage.

Vorsorgen für den Nachwuchs

Sagen Sie Ja zur Zukunft Ihres Kindes – mit einem LBS-Bausparvertrag legen Sie den Grund­stein. So kann es sich später schneller den Traum vom Eigenheim erfüllen. Oder schenken Sie mit einem LBS-Geschenk­bausparvertrag Sicherheit und Freiraum.

Zuhause wohnen – ein Leben lang

Sagen Sie Ja zu einem sorgen­freien Leben im Alter. Eine eigene Immobilie ist die einzige Vorsorge, die Sie schon in jungen Jahren genießen können. Vergrößern Sie durch mietfreies Wohnen im Alter Ihren finanziellen Spiel­raum und sichern Sie Ihren gewohnten Lebens­standard ab.

Staatliche Förderung mitnehmen

Sagen Sie Ja zu den Geschenken vom Staat. Bausparen ist die einzige Spar­form, die dreifach vom Staat gefördert wird. Seit 2018 gibt es mit dem Baukinder­geld (pro Kind bis zu 12.000 Euro) zusätzlich Unterstützung für Familien und Allein­erziehende, die Wohn­eigentum erwerben wollen.

Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung von Experten vor Ort. Die Bausparsumme kann je nach Vorhaben für Sie angepasst und berechnet werden.

Staatliche Förderung

Profitieren Sie von staatlichen Förderungen

Vermögenswirksame Leistungen

Mit den vermögens­wirksamen Leistungen (vL) unterstützt Sie Ihr Arbeit­geber dabei, Eigen­kapital für Ihr eigenes Zuhause aufzubauen. Bis zu 40 Euro monatlich kann Ihnen Ihr Arbeit­geber zusätzlich zahlen, einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht. Schauen Sie einfach in Ihren Tarif­vertrag oder fragen Sie Ihren Arbeit­geber, wenn Sie die vL bisher nicht nutzen.

So funktioniert‘s:

  • Bauspar­vertrag abschließen, auf den Ihre vermögens­wirksamen Leistungen fließen.
  • Arbeit­geber die Eröffnung des Bauspar­kontos mitteilen. Er zahlt die vermögens­wirksamen Leistungen jeden Monat gleich vom Gehalt für Sie ein.
  • Prüfen Sie, ob Sie die Förder­voraussetzungen für die Arbeit­nehmer­sparzulage und die Wohnungs­bauprämie erfüllen.
  • Übrigens: Zahlt Ihr Arbeit­geber keine oder nur einen kleinen Teil vermögens­wirksame Leistungen, können Sie auf bis zu 40 Euro im Monat über Ihr Gehalt aufstocken. Wichtig ist nur, dass Ihr Arbeit­geber den Betrag direkt von Ihrem Gehalt einzahlt.

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeit­nehmer­sparzulage¹ ist ein jährlich gezahlter staatlicher Bonus von neun Prozent auf die vermögens­wirksamen Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeit­geber bekommen.

So funktioniert´s:

  • Sie beantragen die Arbeit­nehmer­spar­zulage zusammen mit Ihrer Einkommens­steuer­erklärung. Die hierfür nötige Bescheinigung wird von der LBS elektronisch an die Finanz­verwaltung geleitet. Hierzu ist eine Einwilligung in den elektronischen Daten­austausch erforderlich, die im Antrag auf vermögenswirksame Leistungen enthalten ist.
  • Ab Vertrags­abschluss sind Sie sieben Jahre lang daran gebunden, Ihr gefördertes Guthaben für bestimmte Investitionen rund um Ihr Zuhause einzusetzen.
  • Nach Ablauf der sieben Jahre entscheiden Sie frei, wofür Sie Ihr Bauspar­guthaben einsetzen möchten.

Wohnungsbauprämie

Der Staat unterstützt mit der Wohnungs­bauprämie Spar­leistungen in einen Bau­spar­vertrag für die eigenen vier Wände. Gefördert wird im Jahr mit 8,8 Prozent eine maximale Sparsumme von 512 Euro für Ledige bzw. 1.024 Euro für Verheiratete/Verpartnerte³. Das entspricht einer jährlichen Prämie von 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro. Wohnungs­bauprämie können Sie bereits ab einer jährlichen Einzahlung von nur 50 Euro erhalten. Von dieser Förderung¹ kann jeder Bau­sparer ab 16 Jahren profitieren.

So nutzen Sie Ihr gefördertes Sparguthaben:

  • Um Wohnungs­bauprämie zu erhalten, muss das Kapital für Verträge, die nach 2009 abgeschlossen wurden, zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie verwendet werden.
  • Ausnahme sind junge Sparer. Waren Sie beim Abschluss eines Bausparvertrags unter 25 Jahre, dürfen Sie Ihr Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Sollte der Vertrag allerdings bereits länger laufen, wird die Förderung nur für die letzten sieben Spar­jahre ausgezahlt. Diese Ausnahme­regelung gilt nur einmal.
  • Bei der Wohnungs­bauprämie für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, spielt die Verwendung des angesparten Kapitals nach Ablauf der sieben Jahren keine Rolle.
Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung von Experten vor Ort. Die Bausparsumme kann je nach Vorhaben für Sie angepasst und berechnet werden.

¹ Es gelten Fördervoraussetzungen und zum Teil Einkommensgrenzen.

² Es gelten gegebenenfalls tarifbedingte Einzahlungsbeschränkungen.

³ Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.

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