Neue EU-Preisverordnung
Ab dem 19. April 2021 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.
Wir möchten Ihnen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen bieten und damit die gesetzlichen Bestimmungen umsetzten. Daher passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für Währungsumrechnungsbenachrichtigung mit Ihnen.
Unser Kommunikationsweg: ein neuer Kontowecker
Um Ihnen die Währungsumrechnungsbenachrichtigung bei Bedarf zustellen zu können, haben wir einen neuen Kontowecker eingerichtet.
Sie finden ihn in der Rubrik Themenwecker. Dort können Sie ab sofort unseren Kontowecker EWR-Währung auswählen.
Kontowecker "EWR-Währung" - Häufige Fragen und Antworten
Die EU-Preisverordnung enthält Vorgaben zu Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen und Währungsumrechnungen. Verbraucher sollen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen erhalten, wenn sie Kartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum in einer anderen EWR1-Währung als dem Euro durchführen bzw. Geld abheben. Zum Beispiel: Sie bezahlen einen Einkauf in Dänemark mit Ihrer Sparkassen-Card2 in Dänischen Kronen.
1 Europäischer Wirtschaftsraum
2 Sofern im Text von Sparkassen-Card die Rede ist, handelt es sich hier und im Folgenden um eine Debitkarte
Ein Währungsumrechnungsentgelt wird Ihnen berechnet, wenn Sie Ihre Karte in einem EWR-Land für eine Transaktion1 in Fremdwährung einsetzen.
1Bargeldbezug am Automaten oder bargeldlose Zahlung im Handel
Wenn Sie die Benachrichtigung zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt erhalten möchten, legen Sie bitte hier einen entsprechenden Kontowecker an.
Erstellen Sie dazu einen Themenwecker und wählen Sie dann unter Thema EWR-Währung aus.
Sie können die Benachrichtigung ab dem 19. April 2021 für entsprechend ausgeführte Transaktionen erhalten.
Sollten Sie nichts unternehmen, erhalten Sie ab dem 19. April 2021 bei einem entsprechenden Karteneinsatz innerhalb von EWR-Ländern (in Fremdwährung) keine Währungsumrechnungsbenachrichtigung.
Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Berater oder an unsere Direkt-Filiale.
In diesem Falle müssen Sie nichts tun.
Nein, der Versand ist ausschließlich auf elektronischem Weg möglich.
Ein Kontowecker ist eine Benachrichtigung, die Sie für verschiedene Anlässe auf ihrem Konto oder Depot einrichten können.
Wenn Sie den neuen Kontowecker zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt einrichten möchten, können Sie das hier tun.
Erstellen Sie dazu einen Themenwecker und wählen Sie dann unter Thema EWR-Währung aus.
Der Kontowecker EWR-Währung löst eine Nachricht aus, wenn Sie mit einer Ihrer Karten die erste Bargeldauszahlung oder die erste bargeldlose Zahlung im Monat in einem EWR-Land in (dieser) Fremdwährung tätigen. Dies gilt für alle Zahlungen ab dem 19. April 2021. Der Kontowecker ist personenbezogen, ebenso wie Ihre Karte(n). Jeder Karteninhaber nutzt einen eigenen Kontowecker.
Alle weiteren Informationen zum Kontowecker finden Sie hier.
Die S-ID-Check App dient der Freigabe Ihrer Internetzahlungen mit einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte/Debitkarte). Um Missbrauch zu erschweren, wird jede Zahlung zusätzlich über die App bestätigt.
Außerdem bietet die App Ihnen nun auch die Möglichkeit, die Benachrichtigung zum Währungsumrechnungsentgelt zu erhalten. Dies können Sie direkt in der App für jede Karte jeweils einzeln freischalten.
Der Vorteil: im Gegensatz zu unserem Kontowecker erinnert Sie die App bei jeder relevanten Transaktion an das Währungsumrechnungsentgelt, nicht nur bei der jeweils ersten Transaktion im Monat.
In diesem Fall erhalten Sie die Währungsumrechnungsbenachrichtigung über beide Wege.
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